24. Dezember könnte in Polen ab 2025 ein Feiertag werden
28.11.202415:56
(zuletzt bearbeitet am 29.11.2024 um 11:19 Uhr)
Polen/Parlament/Feiertage/Weihnachten
Parallel soll die Zahl verkaufsoffener Sonntage im Dezember von zwei auf drei steigen
Warschau, 28.11.2024 (KAP) Das Unterhaus des polnischen Parlaments, der Sejm, hat einen Gesetzentwurf gebilligt, wonach der Heilige Abend in Polen ab 2025 ein gesetzlicher Feiertag sein soll. Eine parteienübergreifende Mehrheit stimmte am Mittwoch dafür, die Zahl der Feiertage auf künftig 14 pro Jahr zu erhöhen und den 24. Dezember in die Liste aufzunehmen. Allerdings soll auch die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage im Dezember von bisher zwei auf drei erhöht werden. Ein Abänderungsantrag, der den zusätzlichen Verkaufssonntag verhindern sollte, erhielt knapp keine Mehrheit, berichtete die katholische Nachrichtenagentur KAI.
Das Oberhaus des Parlaments, der Senat, muss der Änderung der Feiertags-Regelung ebenso noch zustimmen wie Staatspräsident Andrzej Duda. Er könnte Medienberichten zufolge wegen des zusätzlichen Verkaufssonntags ein Veto gegen das Gesetz einlegen. Nach der derzeit geltenden Landesöffnungsregelung dürfen die Geschäfte am Heiligen Abend bis 14 Uhr geöffnet sein.
Auch Kirche dafür
Die katholische Kirche in Polen begrüßte, dass der Heilige Abend künftig arbeitsfrei sein soll. "Das wird sicherlich helfen, sich besser auf Weihnachten vorzubereiten", sagte der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Leszek Gesiak. Er bedauerte aber, dass der Preis dafür mehr verkaufsoffene Sonntage im Advent seien. Die Kirche habe immer den Standpunkt vertreten, "dass der Sonntag ein arbeitsfreier Tag sein sollte, der die Möglichkeit bietet, ihn mit der Familie zu verbringen, einschließlich der Beschäftigten im Handel".
In Polen sind bisher der 25. und 26. Dezember gesetzliche Feiertage, nicht aber der 24. Dezember. Zuletzt war in dem Land der Dreikönigstag am 6. Jänner zum gesetzlichen Feiertag erhoben worden. Er ist seit 2011 wieder arbeitsfrei, nachdem er 1960 abgeschafft worden war. Seit 2020 dürfen zudem Geschäfte am Sonntag grundsätzlich nicht mehr öffnen - bis auf sieben festgelegte Sonntage pro Jahr.
Dazu zählen in diesem Jahr der dritte und vierte Advent.