Wien, 03.03.2017 (KAP) Der Pfarrgemeinderat ist ein von den Mitgliedern einer Pfarre gewähltes Gremium von Laien, das gemeinsam mit dem Pfarrer sowie Kaplänen, Diakonen, Pastoralassistenten und weiteren hauptamtlichen Mitarbeitern das Leben einer Pfarrgemeinde und die Erfüllung ihrer seelsorglichen Aufgaben mitverantwortet. Vorsitzender des Pfarrgemeinderates ist der Pfarrer.
Eingeführt wurden die Pfarrgemeinderäte nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65). Das Konzilsdekret über das "Apostolat der Laien" regte die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden an. In Österreich wurden die ersten Pfarrgemeinderäte 1969 in der Erzdiözese Salzburg und in der Diözese Graz-Seckau gewählt. Heute gibt es Pfarrgemeinderäte in allen 3.032 österreichischen Pfarren. Ihnen gehören insgesamt rund 45.000 Personen an, davon 30.000 gewählte Mitglieder. Die Zahl der Mitglieder eines Pfarrgemeinderates hängt von der Größe der Pfarre ab. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.
Neben den gewählten Pfarrgemeinderatsmitgliedern gibt es Personen, die kraft ihres Amtes in dem Gremium vertreten sind. Dazu zählen der Pfarrer und allfällige weitere Seelsorger einer Pfarre sowie Vertreter von Religionslehrern, Orden und Laienorganisationen wie der Katholischen Aktion. Außerdem kann das Gremium per Beschluss Pfarrangehörige wegen besonderer Kenntnisse oder Aufgaben in der Pfarre in den Pfarrgemeinderat berufen.
Um seine Arbeit zu leisten, kann der Pfarrgemeinderat verschiedene Fachausschüsse bilden, zum Beispiel für Gottesdienstgestaltung (Liturgie), Soziales, Jugendarbeit, Schöpfungsverantwortung oder Öffentlichkeitsarbeit. In den meisten österreichischen Diözesen übernahmen die Pfarrgemeinderäte (bzw. deren Finanzausschüsse) auch die Aufgaben der 1938 eingeführten Pfarrkirchenräte, die ausschließlich für Vermögens- und Finanzfragen einer Pfarre zuständig waren.
Vielfach werden Pfarrgemeinderäte als "ein Stück gelebte Demokratie in der Kirche" bezeichnet. Sie sind auch ein Rückgrat des ehrenamtlichen Engagements in den Pfarren. Laut Schätzungen leisten die gewählten PGR-Mitglieder jährlich rund 4,4 Millionen ehrenamtliche Arbeitsstunden.