Salzburger Erzbischof weist Vorwurf der Befangenheit zurück und will an seiner Arbeit als Visitator in der Diözese Gurk gemessen werden
Salzburg, 08.01.2019 (KAP) Die Apostolische Visitation in der Diözese Gurk durch Erzbischof Franz Lackner wird "in großer Objektivtät" stattfinden. Das versicherte die Erzdiözese Salzburg in einer Stellungnahme gegenüber Kathpress und dem ORF am Montagabend und wies damit eine behauptete Befangenheit zurück. "Der Herr Erzbischof wird an seiner Arbeit zu messen sein", hieß es weiter. Anlass für die Stellungnahme zur Mitte Jänner beginnenden Visitation durch den Salzburger Metropoliten waren vermehrt Stimmen, die die Unabhängigkeit von Erzbischof Lackner aufgrund seiner kirchenrechtlichen Stellung gegenüber der Diözese Gurk bzw. seinem wertschätzenden Verhältnis gegenüber dem jetzigen St. Pöltner Bischof Alois Schwarz in Zweifel gezogen hatten.
Deutlich äußerte sich in diesem Sinn zuletzt die frühere Präsidentin der Katholischen Aktion Österreich (KAÖ), Gerda Schaffelhofer. Gegenüber "ORF-Kärnten" sprach sie am Montag von einer "Befangenheit" von Erzbischof Lackner gegenüber Bischof Schwarz. Zuvor hatte Schaffelhofer am Sonntag in der "Kleinen Zeitung" einen an Bischof Schwarz gerichteten "Offenen Brief" publiziert. Das in einem sehr persönlichen Ton gehaltenen Schreiben - Schaffelhofer kennt Schwarz seit der gemeinsamen Studienzeit - gipfelt in der Forderung, Bischof Schwarz solle alle seine "Ämter vorerst ruhen lassen".
Erzbischof Lackner hat seit seiner Ernennung durch Papst Franziskus zum Visitator in der Diözese Gurk von einer "schweren und herausfordernden Aufgabe" gesprochen, die er übernommen habe. Er wolle "Verwundungen, Leiden und Missverständnisse wahrnehmen", "mögliche Irrwege aufzeigen" und "alles sorgsam prüfen". Seine Erkenntnisse werde er in Rom Papst Franziskus berichten, so Lackner in seiner Silversterpredigt.
Zu seiner Aufgabe als Apostolischer Visitator der Diözese Gurk erklärte Erzbischof Lackner unmittelbar nach Bekanntgabe der päpstlichen Entscheidung am 20. Dezember: "Meine erste Aufgabe ist es, zu hören. Mit größtmöglicher Offenheit werde ich auf alle Seiten zugehen, alles prüfen und den Bericht nach Rom übermitteln. Den Dienst beginne ich Mitte Jänner mit vertrauensvollem Wohlwollen gegenüber der Kirche in Kärnten. Ich bitte um offene Kooperation und sachliche Ehrlichkeit."
Visitator und Metropolit
Ein "Apostolischer Visitator" ist ein Beauftragter des Papstes, der in einer Diözese oder einem anderen kirchlichen Bereich als eine Art Kontrolleur mit umfassenden Befugnissen agiert. Die Untersuchten sind laut Kirchenrecht verpflichtet, "vertrauensvoll mit dem Visitator zusammenarbeiten, indem sie auf rechtmäßiges Befragen wahrheitsgemäß" zu antworten haben. Die Einsetzung eines Apostolischen Visitators für eine gesamte Diözese bedeutet, dass der Visitator im Auftrag des Papstes die gesamte Amtsführung des Diözesanbischofs - im Falle einer Sedisvakanz die des Diözesanadministrators - sowie alle diözesanen Einrichtungen zu überprüfen hat. Sein Bericht dient als Grundlage für weitere Entscheidungen des Apostolischen Stuhls.
Erzbischof Franz Lackner leitet als Metropolit von Salzburg seit 2014 eine von zwei Kirchenprovinzen in Österreich. Als Metropolie wird seit der frühen Christenheit ein Verband mehrerer benachbarter Diözesen bezeichnet. Die Kirchenprovinz Salzburg mit der Erzdiözese Salzburg als Metropolitanbistum umfasst die (eigenständigen) Suffragandiözesen Gurk-Klagenfurt, Graz-Seckau, Innsbruck und Feldkirch; zur Kirchenprovinz Wien gehören neben der Erzdiözese Wien als Metropolitanbistum auch die Diözesen Linz, St. Pölten und Eisenstadt.
Metropoliten gibt es in der römisch-katholischen Kirche sowie in den orthodoxen Kirchen, wobei sich die rechtliche Ausgestaltung unterscheidet. In der katholischen Kirche ist der Metropolit nur in Ausnahmefällen und vom Papst beauftragt mit Weisungsrechten gegenüber den Suffragandiözesen ausgestattet und steht heute für einen Ehrentitel. Als Metropolit der westlichen Kirchenprovinz Österreichs ist der Salzburger Erzbischof Franz Lackner u.a. der "Suffragandiözese" Gurk-Klagenfurt übergeordnet. Ihm obliegt laut Kirchenrecht die generelle Pflicht, "darüber zu wachen, dass der Glaube und die kirchliche Disziplin genau gewahrt werden, und eventuelle Missbräuche dem Papst mitzuteilen" (Can. 436, §1). Er kann dafür vom Apostolischen Stuhl, "wo die Umstände es erfordern", mit besonderen Aufgaben und einer Vollmacht betraut werden (§2).