Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil als ständige Einrichtung geschaffen soll sie Weltkirche repräsentieren und die Kollegialität von Papst und Bischöfen unterstreichen
Vatikanstadt, 20.09.2019 (KAP) Die katholische Bischofssynode soll die Weltkirche repräsentieren und die Kollegialität von Papst und Bischöfen unterstreichen. Als ständige Einrichtung wurde sie 1965 von Papst Paul VI. (1963-1978) auf Anregung des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) geschaffen. Sie entscheidet nicht selbst, sondern berät den Papst. Dieser beruft sie ein und nimmt in der Regel an den Sitzungen teil. Bisher gaben Bischofssynoden wichtige Impulse für die Weltkirche, etwa die Anregung zum Katechismus der Katholischen Kirche.
Es gibt drei Arten von Synodenversammlungen: die ordentlichen sowie die außerordentlichen Generalversammlungen der Bischofssynode und, wie im Fall der nunmehrigen Amazonien-Synode, die sogenannten Sondersynoden.
Ordentliche Synoden finden üblicherweise alle drei bis vier Jahre statt. Als solche tagte zuletzt im Oktober 2018 die XV. Ordentliche Generalversammlung zum Thema "Jugend" im Vatikan. Davor tagten in dieser Form zuletzt die Bischofssynoden zu Ehe und Familie (2015) und zu Neuevangelisierung (2012).
Seltener sind außerordentliche Synoden. Die erste von Papst Franziskus einberufene Bischofsversammlung zu Fragen von Ehe und Familie (2014) war erst das dritte Treffen dieser Art. 1969 gab es eine außerordentliche Synode zur Zusammenarbeit zwischen Vatikan und Bischofskonferenzen, 1985 eine Versammlung, bei der der Rückblick auf das Zweite Vaticanum im Fokus stand.
Daneben gibt es Spezialversammlungen der Bischofssynode, die einzelne Weltregionen betreffen. Die für Oktober 2019 vom Papst einberufene Amazonien-Synode wird die elfte dieser Sonderversammlungen sein. Zuletzt nahmen Bischöfe bei dieser Form der Synode 2009 Afrika und 2010 den Nahen Osten in den Blick.
Das dreiwöchige Bischofstreffen vom 6. bis 27. Oktober im Vatikan trägt den Titel "Amazonien: Neue Wege für die Kirche und eine integrale Ökologie". Bei der internationalen Versammlung soll es neben der Ökologie um Theologie und Seelsorge, um die Belange der Indigenen und um Menschenrechte gehen.
Im Unterschied zu einem Konzil nehmen an einer Bischofssynode nicht alle rund 5.000 Bischöfe der Weltkirche teil. Im Fall der Sonderversammlung zu Amazonien sind Synodenmitglieder von Amts wegen die Ortsbischöfe der betreffenden Region - also Amazonas-Bischöfe aus Bolivien, Brasilien, Ecuador, Peru, Kolumbien, Venezuela, Französisch-Guayana, Guayana und Suriname sowie die Spitzen von sieben Bischofskonferenzen, Vertreter der römischen Kurie und die Leitung des Panamazonien-Netzwerks REPAM sowie die Mitglieder des Vorbereitungsgremiums. Hinzu kommen 15 Ordensdelegierte und mehrere vom Papst direkt persönlich ernannte Teilnehmer. Ohne Stimmrecht sind ferner Experten und "Hörer" (Auditoren) sowie Beobachter verschiedener Glaubensgemeinschaften und Institutionen dabei. Etwa 20 Indigene werden bei der Synode ihre Interessen vertreten, auch Unternehmensvertreter sind als Gesprächspartner eingeladen.
Die Beratungsergebnisse einer Synode werden in aller Regel als Schlussdokument in Thesenform dem Papst vorgelegt. Daraus kann er anschließend ein Nachsynodales Apostolisches Schreiben verfassen. Der Papst entscheidet auch, ob und wie ein Schlussdokument der Synode veröffentlicht wird.
Im Herbst 2018 reformierte Papst Franziskus die Synodenordnung. Dabei stärkte er vor allem die Vor- und Nachbereitung der einzelnen Synodenversammlungen: So sollen dabei die Ortskirchen wie Betroffene des jeweiligen Themas mehr als bisher gehört und eingebunden werden.
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