Bundesverfassungsgericht sieht Recht auf selbstbestimmtes Sterben und erklärt Gesetz von 2015 gegen die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung für nichtig - Evangelische und katholische Kirche befürchten, "dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann"
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