Ab 1. Mai Betreten von Kirchen nur mit Mund-Nasen-Schutz
01.05.202015:11
Österreich/Pandemie/Kirche
Beim Betreten von "Einrichtungen zur Religionsausübung" gilt laut aktueller Verordnung des Gesundheitsministeriums zusätzlich ein Mindestabstand von einem Meter und das Vorhandensein von 10 Quadratmetern pro Person - Öffentliche Gottesdienste ab 15. Mai mit Auflagen wieder möglich
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