Aktualisierte Rahmenordnung sieht weiterhin die Feier öffentlicher Gottesdienste unter Einhaltung des Zwei-Meter-Mindestabstandes und der FFP2-Masken-Pflicht vor - Bei regionalen Veränderungen der Rechtslage muss der Bischof die seine Diözese betreffenden Maßnahmen anpassen - Trauungen ab sofort möglich, allerdings nur "im kleinsten Kreis"
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