Grundlage ist ein kirchlicher Prozess in mehreren Instanzen
Vatikanstadt, 25.08.2022 (KAP) Bei einer Seligsprechung (Beatifikation) stellt die Katholische Kirche durch das Urteil des Papstes fest, dass ein Mensch beispielhaft aus seinem christlichen Glauben gelebt hat. Daraus ergibt sich die Empfehlung, die Person als Vorbild und Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Selige werden im Gegensatz zu Heiligen nur regional verehrt. Auf eine Seligsprechung kann eine Heiligsprechung und damit die weltweite Verehrung folgen.
Der Seligsprechung geht ein Untersuchungsverfahren ("Seligsprechungsprozess") voraus. Dazu muss die Heimatdiözese Informationen über Leben und Sterben der Person sammeln und ein Wunder oder den Märtyrertod sowie die Tugendhaftigkeit und den "Ruf der Heiligkeit" nachweisen.
Nach Abschluss des Verfahrens erhält der Vatikan die Akten. Dort prüft die Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse die Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder ein. Die Kongregation legt ihre Ergebnisse dem Papst vor, dem letztlich die Entscheidung für eine Seligsprechung obliegt.
(Diese Meldung ist Teil eines unter www.kathpress.at/Johannes-Paul-I abrufbaren Kathpress-Schwerpunkts zur Seligsprechung von Johannes Paul I. am 4. September)
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