Generalsekretär der Bischofskonferenz lobt zuständige Regierungsstellen für Inhalt der Umsetzung der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes - Kirchen und Religionsgemeinschaften können im eigenen Bereich "gleichwertige Regelungen" erlassen - Feier von Gottesdiensten weiterhin ohne besondere Einschränkungen
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