Deutsche Bischofskonferenz präzisiert Linien zum Umgang mit Extremismus
26.09.202414:06
(zuletzt bearbeitet am 26.09.2024 um 16:02 Uhr)
Deutschland/Kirche/Extremismus/Recht
Neues Papier zum Umgang mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die Mitglied einer Partei mit extremistischen Positionen sind oder offen mit solchem Gedankengut sympathisieren
Bonn, 26.09.2024 (KAP/KNA) Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat Leitlinien zum Umgang mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Kirche veröffentlicht, die Mitglied einer Partei mit extremistischen Positionen sind oder offen mit solchem Gedankengut sympathisieren. Die Bischöfe betonen darin, dass niemand per se von Ämtern oder Diensten ausgeschlossen oder stigmatisiert werden solle, sondern stets eine Einzelfallprüfung erfolgen müsse, die auch die Verhältnismäßigkeit berücksichtige. Mitentscheidend ist etwa, ob jemand in leitender kirchlicher Position ist oder in einem wertevermittelnden Job wie Pädagogen. Im gravierendsten Fall droht eine Kündigung.
Das Papier bezieht sich auf die Erklärung der deutschen Bischöfe vom Februar zum völkischen Nationalismus, in dem festgehalten ist, dass die Verbreitung rechtsextremer Parolen mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar ist. Ebenso seien "rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern", für Christen kein Ort der politischen Betätigung. Konkret hatten die Bischöfe damals schon die AfD genannt.
Auslegung des kirchlichen Arbeitsrechts
Die Erläuterungen nun sollen zur Auslegung des kirchlichen Arbeitsrechts dienen, der sogenannten Grundordnung. Es ist eine Art Orientierungshilfe, was als öffentlich wahrnehmbare "kirchenfeindliche Betätigung" zu bewerten ist, weil es im Widerspruch zur Werteordnung der katholischen Kirche steht. Es wird betont, dass sich die Anwendung nicht allein auf die AfD beziehe, der Zulauf zu dieser Partei aber Anlass sei.
Den Bischöfen zufolge steht die Grundausrichtung der AfD in diametralem Gegensatz zum christlichen Menschenbild. Entsprechend dekliniert das Papier die Leitlinien am Beispiel dieser Partei durch. Relevant seien etwa die Art der Betätigung für oder in der AfD sowie eine mögliche Einstufung des entsprechenden Landesverbandes vom Verfassungsschutz als rechtsextrem. In den vergangenen Monaten waren bereits mehrere Streitfälle aufgetaucht bezüglich der Vereinbarkeit einer AfD-Mitgliedschaft und einem Amt in der Kirche.
Bei Ehrenamtlichen gelten laut Papier für diejenigen strengere, an Hauptamtlichen orientierte Kriterien, die Mitglied in hohen kirchlichen Gremien mit juristischer Verantwortung sind, etwa im Diözesansteuerrat, Verwaltungsrat oder Kirchenvorstand.
Die Erläuterungen, auf die sich die Bischöfe verständigt haben, sind nicht rechtsverbindlich für die einzelnen Diözesen. Jeder Bischof kann selbst entscheiden, ob er sie in seiner Diözese so anwendet und entsprechend in Satzungen und Ordnungen für seine Diözese festschreibt.
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