Republikanischer US-Präsidentschaftskandidat spricht sich rund drei Wochen vor Wahl für liberalere Regelungen aus
Washington, 16.10.2024 (KAP/KNA) Der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump hat Abtreibungsregelungen in einigen US-Bundesstaaten als "zu hart" bezeichnet. Manche Maßnahmen sollten zurückgenommen werden, sagte er laut US-Medienberichten am Dienstagabend (Ortszeit) bei einem Bürgerdialog des Nachrichtensenders Fox News in Cumming im US-Bundesstaat Georgia.
Die Regelungen seien zu streng und würden überarbeitet, weil es in den entsprechenden Staaten bereits eine dahingehende Bewegung gebe. Trump gab nicht an, welche Bundesstaaten er meinte. Er nannte aber Ohio als Beispiel; dort habe die republikanische Führung für eine liberalere Abtreibungsregelung gestimmt.
Donald Trump trat lange für weitgehende Verbote von Schwangerschaftsabbrüchen ein und hatte damit viele konservative und christliche Abtreibungsgegner auf seiner Seite. In jüngster Zeit aber rückte er teilweise von dieser strikten Haltung ab, was ihm wiederum Kritik aus der Pro-Life-Bewegung einbrachte.
Seine Ehefrau Melania Trump sprach sich Anfang des Monats für das Recht auf Abtreibung aus. Es gebe "keinen Raum für Kompromisse", wenn es um die "individuelle Freiheit" einer Frau gehe, schrieb sie auf der Plattform X.
Abtreibung als Wahlkampfthema
Mit Blick auf den Wahlerfolg bringt das Thema Abtreibung Trump in ein Dilemma: Einerseits braucht er die Unterstützung von Abtreibungsgegnern und Evangelikalen, die im Wahlkampf zu seinen treuesten Anhängern zählen. Andererseits zählt der Zugang zu straffreien Schwangerschaftsabbrüchen in Umfragen zu den wichtigsten Anliegen der weiblichen Wählerschaft.
Im Frühjahr liebäugelte Trump zunächst mit der Idee einer landesweiten 15-Wochen-Fristenregelung, innerhalb derer Abtreibung erlaubt sein solle. Im April erklärte er dann, er wolle die Zuständigkeit für den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen doch lieber bei den einzelnen Bundesstaaten belassen. Dort liegt sie wieder seit 2022, als der US-Supreme-Court entschied, dass aus der Verfassung kein Grundrecht auf Abtreibung abgeleitet werden könne.