Papst-Bestätigung für Urteil des Kirchengerichts gegen österreichischen Priester Gebhard Sigl - Ex-Mitglieder hatten ihm unzulässige Vermischung von Seelsorge und Leitung vorgeworfen
Neuss, 08.11.2024 (KAP/KNA) Der aus Österreich stammende Mitgründer der geistlichen Gemeinschaft "Familie Mariens", Gebhard Paul Maria Sigl (75), ist von einem Kirchengericht wegen Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit geistlichem und psychologischem Missbrauch schuldig gesprochen worden. Die Gemeinschaft teilte selbst mit, dass das Urteil Mitte September ergangen sei und Mitte Oktober von Papst Franziskus bestätigt wurde. Mit der Bestätigung durch den Papst in spezifischer Form ist das Urteil rechtskräftig und unanfechtbar.
Ehemalige Mitglieder der Gemeinschaft hatten Sigl eine unzulässige Vermischung von Seelsorge und Leitung in der von ihm gegründeten Organisation vorgeworfen. In der Vereinigung habe ein "blinder und bedingungsloser Kult" um den Gründer geherrscht. Die Gemeinschaft selbst äußert sich in der Mitteilung nicht zu den Straftatbeständen, wegen denen Sigl verurteilt wurde.
Der Priester darf für die Dauer von zehn Jahren keinen Kontakt zu Mitgliedern den von ihm gegründeten Vereinigungen haben. Neben der geistlichen Gemeinschaft Familie Mariens hat Sigl das "Werk Jesu des Hohenpriesters" als Vereinigung für die Priester der Bewegung gegründet. Weiter darf er keine priesterlichen Dienste ausüben, keine Ämter in den Verwaltungsorganen der beiden Vereinigungen bekleiden und muss an einem festgelegten Ort wohnen, den ihm die vom Vatikan für die Vereinigung bestellten Verwalter zuweisen.
Der 1949 in Österreich geborene Sigl gründete 1990 die "Familie Mariens" zusammen mit dem slowakischen Weihbischof Paul Hnilica (1921-2006), der ihm 1992 die Priesterweihe spendete. 2021 hatte der Vatikan auf Vorwürfe von ehemaligen Mitgliedern hin eine Untersuchung der Gemeinschaft angeordnet. Die Apostolische Visitation im Auftrag des Klerusdikasteriums wurde durch den emeritierten Bischof von Bari, Francesco Cacucci, geleitet. Nach Abschluss der Untersuchung wurde die "Familie Mariens" unter Aufsicht gestellt. Mit der Aufsicht wurden der römische Weihbischof Daniele Libanori und die Ordensfrau Katarina Kristofova als apostolische Kommissare betraut. Sigl wurde entmachtet und erhielt ein Kontaktverbot gegenüber der "Familie Mariens".
Die Gemeinschaft wurde angewiesen, sich auf einen "Weg der Läuterung" zu begeben. Dazu gehöre "auch eine aufrichtige Konfrontation mit denjenigen innerhalb und außerhalb beider Institute, die mutmaßlich Opfer von geistlichem Missbrauch, Manipulation und dem vom Gründer errichteten Machtsystem waren", wie es in dem Dekret nach Abschluss der Visitation heißt. Nach eigenen Angaben ist die "Familie Mariens" derzeit in Italien, Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, den Niederlanden, der Slowakei, der Tschechischen Republik, Russland, Kasachstan, Uruguay und den Vereinigten Staaten vertreten.