Parlament der Evangelischen Kirche in Deutschland beschließt Ombudsstelle für Betroffene und bessere Aktenführung - Delegierte forden auch Umdenken des Staats beim Kirchenasyl
Würzburg/Hannover, 14.11.2024 (KAP/KNA) Das Parlament der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat Beschlüsse zu Missbrauch, Migration und zum Haushalt getroffen. Zum Ende ihres viertägigen Treffens in Würzburg verabschiedete die Synode ein Zwölf-Punkte-Programm zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche. Es sieht etwa die Schaffung einer zentralen Ombudsstelle für Betroffene, eine systematische Personalaktenanalyse und eine einheitliche Aktenführung in den Landeskirchen vor. "In der evangelischen Kirche und der Diakonie sind nun alle gefordert, an der Umsetzung konsequent mitzuwirken - ohne Wenn und Aber", sagte Synodenpräses Anna-Nicole Heinrich am Mittwoch vor Journalisten.
Selbstgewähltes Schwerpunktthema der Synode war "Flucht, Migration und Menschenrechte". Die 128 Delegierten verlangten mehr Respekt des Staats vor dem Kirchenasyl. In einem Antrag fordern sie den Rat der EKD auf, Gespräche mit dem deutschen Innenministerium und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu führen, um zu einer 2015 getroffenen Vereinbarung zum Kirchenasyl zurückzukehren.
Bischof: Auf Räumungen verzichten
"Ich erwarte, ich erhoffe und ich fordere, dass wir zu dieser Kooperation zurückkehren - auch im Sinne der Menschlichkeit dieser Gesellschaft", sagte der Flüchtlingsbeauftragte der EKD, Bischof Christian Stäblein. Die Räumung von deutschlandweit acht Kirchenasylen durch Behörden in jüngster Zeit erfülle ihn mit Sorge. Die Räumungen seien ohne weitere Absprachen mit den Gemeinden erfolgt. Dies sei bislang keine Praxis gewesen.
In einem weiteren Beschluss sprach sich die Synode für eine "sachliche, faktenbasierte und an menschenrechtlichen Standards orientierte" Migrationsdebatte aus. Auch dürfe die Diskussion um die nötige innere Sicherheit nicht mit den Themen Flucht und Migration vermischt werden. "Der heiße Wahlkampf wird die Temperatur auch bei diesem Thema massiv hochbringen", so Präses Heinrich. Man könne es nicht zulassen, dass notleidende Menschen dabei aus dem Blick gerieten. "Wenn wir Kirche sein wollen, können wir gar nicht anders, als Menschenrechte und Menschenwürde zu verteidigen."
Ratsvorsitzende gewählt
Die EKD ist der Zusammenschluss aller 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland und vertritt rund 18,6 Millionen protestantische Christen in der Bundesrepublik. Ihr Parlament, die Synode, kommt in der Regel einmal im Jahr zu einer Tagung zusammen.
Bei der aktuellen Sitzung in Würzburg wurde auch die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs für die nächsten drei Jahre zur Vorsitzenden des Rats der EKD gewählt. Die 63-jährige Theologin hatte diese Funktion zuletzt bereits interimistisch ausgeübt. Zum stellvertretenden Ratsvorsitzenden wurde der sächsische Landesbischof Tobias Bilz (60) bestimmt. Der Rat leitet die EKD in allen wichtigen Angelegenheiten und gilt als öffentliche Stimme der evangelischen Kirche in Deutschland.
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