Bischof Marketz enttäuscht über Aufhebung des Veranstaltungsverbots an Karfreitagen durch den Verfassungsgerichtshof - Unterstützung für Bemühen der Evangelischen Kirche, den Karfreitag als Feiertag für alle zu verankern
Klagenfurt, 21.12.2024 (KAP) Der Kärntner Diözesanbischof Josef Marketz unterstützt die Aussagen von Landeshauptmann Peter Kaiser und dessen Stellvertreter Martin Gruber zur Aufhebung des Veranstaltungsverbots an Karfreitagen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). "Der Karfreitag ist für die Evangelische und für die Katholische Kirche als fester Bestandteil des Osterfestes, des höchsten Festes im Kirchenjahr, von ganz zentraler Bedeutung", so Bischof Marketz in einer Aussendung am Samstag. Er zeigte sich "enttäuscht" vom jüngsten VfGH-Urteil.
Nur durch das Kreuz des Karfreitags führe der Weg zu Ostern, der Weg zum leeren Grab und der Weg zur Auferstehung, "die unveräußerliches Zentrum und Mitte des christlichen Glaubens ist", so Marketz. Der Karfreitag sei ein Tag der Trauer, des Mitfühlens, der Stille und der Besinnung.
Vor allem stehe der Karfreitag auch im Zeichen der Solidarität mit allen Leidenden und Sterbenden "und ein solches Zeichen ist gerade mit Blick auf die vielen Unruhen und Auseinandersetzungen unserer Zeit besonders notwendig". Aus diesem Grund unterstütze er, so Bischof Marketz, "aus tiefster Überzeugung auch das Bemühen der Evangelischen Kirche, den Karfreitag als Feiertag für alle zu verankern".
Verbot gilt ab 2026 nicht mehr
Der VfGH hatte am Freitag das Kärntner Veranstaltungsverbot an Karfreitagen gekippt. Ab 2026 soll das Verbot nun nicht mehr gelten. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) zeigte sich in einer ersten Stellungnahme am Freitag enttäuscht. Man habe im Rahmen des Verfahrens eine Stellungnahme für eine Beibehaltung des Verbots abgegeben: "Wir nehmen die Entscheidung aber zur Kenntnis", so Kaiser.
Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) kritisierte die Entscheidung scharf: "Der VfGH bescherte uns ein unchristliches Geschenk." Mit dem Karfreitag als "Tag der Stille" werde der christlichen Kultur Rechnung getragen.
"Höchstgerichtliche Entscheidungen sind hinzunehmen, inhaltlich lehnen wir das jedoch ab und teilen die Ansicht des VfGH keinesfalls, weil sie den Stellenwert unserer christlichen Werte völlig ignoriert", betonte der für das Kärntner Veranstaltungsgesetz zuständige Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) in einer ersten Reaktion.