Gekündigter Domkapellmeister wendet sich an Landesarbeitsgericht
07.01.202515:49
Deutschland/Arbeitsrecht/Urteile/Musik/Kirche
Fall in deutscher Erzdiözese Freiburg sorgte wegen Protestaktionen in mehreren Gottesdiensten zu Weihnachten für viel Aufsehen
Freiburg/München, 07.01.2025 (KAP/KNA) Der von der deutschen Erzdiözese Freiburg gekündigte Domkapellmeister geht gerichtlich gegen seine Kündigung vor. Boris Böhmann werde gegen die erstinstanzliche Bestätigung der Kündigung durch das Arbeitsgericht Freiburg Berufung zum Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einlegen, teilte sein Anwalt Knut Müller laut Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag in München mit.
Die Urteilsgründe des Arbeitsgerichts Freiburg seien nicht überzeugend, sagte Müller. Er sehe daher gute Erfolgsaussichten, in der nächsten Instanz Recht zu erhalten. Ziel sei es, dass Böhmann wieder in seine Position als Domkapellmeister zurückkehrt. Zu den Urteilsgründen machte der Anwalt keine Angaben.
Die Erzdiözese Freiburg hatte den Kirchenmusiker und Leiter der Domsingschule per 28. Februar 2025 gekündigt. Hintergrund sind jahrelange Differenzen. Nach Protestaktionen in mehreren Gottesdiensten zu Weihnachten stellte die Diözesanleitung Böhmann am 30. Dezember mit sofortiger Wirkung frei. Der Fall sorgte in den vergangenen Wochen auch für viele Schlagzeilen.
Laut Müller ist mit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts frühestens im Sommer zu rechnen. Das Gericht wird vorher auch die Argumente der Erzdiözese einholen.