Emeritierten Würzburger Kirchenrechtler Hallermann: Jüngste Papst-Entscheidung für Personalie im Vatikan kein Freibrief für Diözesanbischöfe zu geteilter Leitung
Freiburg, 11.01.2025 (KAP/KNA) Eine Präfektin steht eindeutig über einem Pro-Präfekten. Das schreibt der emeritierte Würzburger Kirchenrechtler Heribert Hallermann. Es sei festzuhalten, "dass ein Pro-Präfekt weder Präfekt noch ein paritätisch mitleitender Präfekt ist; er ist vielmehr dem Präfekten untergeordnet", schreibt Hallermann am Freitag im Online-Portal der Zeitschrift "Communio".
Papst Franziskus hatte am Montag die Ordensfrau Simona Brambilla zur Präfektin des Dikasteriums für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens ernannt. Sie bekleidet damit eine der höchsten Positionen in der katholischen Kirche. Zusätzlich ernannte Franziskus den Salesianerkardinal Ángel Fernández Artime zum Pro-Präfekten der Behörde - ein Amt, das es in dieser Form bisher nicht gab. Die Nummer zwei einer Vatikan-Behörde ist eigentlich ein Sekretär.
Das kritisiert nun auch Hallermann: Was Aufgaben eines Pro-Präfekten seien, sei aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage unklar: "Was ein Pro-Präfekt ist, wo er in der Hierarchie eines Dikasteriums einzuordnen ist und was seine genauen Aufgaben sind, das ist nirgends definiert." Außer dem Papst wisse wohl kaum jemand, welche Aufgaben und Kompetenzen dieses Amt tatsächlich umfasse und wie es im Verhältnis zum Amt der Präfektin einzuordnen sei, so der Kirchenrechtler. Daher warnt er davor, in der Ernennung einen Freibrief für Diözesanbischöfe oder Bischofskonferenzen zu geteilter Leitung zu sehen. Anders als der Papst seien sie an das kirchliche Recht und seine Vorschriften gebunden.