Am Mittwoch emeritierter Wiener Erzbischof bleibt Kardinal, verliert mit Erreichen der Altersgrenze von 80 Jahren aber das Recht zur Teilnahme an künftigen Konklaven
Vatikanstadt/Wien, 22.01.2025 (KAP) Der genau an seinem 80. Geburtstag am Mittwoch als Wiener Erzbischof emeritierte Christoph Schönborn bleibt weiterhin Kardinal. Mit Erreichen der Altersgrenze scheidet Schönborn aber aus dem Kreis der Papstwähler aus. Derzeit sind noch 138 der 252 Kardinäle der Weltkirche unter 80 Jahre alt und wären daher laut geltender Wahlordnung in einem möglichen Konklave stimmberechtigt.
Bis Ende 2025 werden 13 weitere Kardinäle ihr 80. Lebensjahr vollenden und damit ihr Recht zur Teilnahme an einer künftigen Papstwahl verlieren. Von den aktuell 138 Wahlberechtigten kommen 54 aus Europa, davon 17 aus Italien. Asien stellt 24 Wähler, Mittel- und Südamerika (mit Mexiko) 22, Afrika 18, Nordamerika 16 und Ozeanien 4.
Christoph Schönborn gehört dem Kardinalskollegium seit 1998 an und nahm an den Papstwahlen von Benedikt XVI. (2005) und Franziskus (2013) in der Sixtinischen Kapelle teil. Zuletzt zählte Schönborn zu einer kleinen Gruppe von zur Papstwahl berechtigten Kardinälen, die noch von Papst Johannes Paul II. (1978-2005) ernannt worden sind. Ihre Zahl hat sich nach dem 80er des österreichischen Kardinals auf 5 verkleinert.
23 der aktuell unter 80 Jahre alten Kardinäle ernannte Papst Benedikt XVI. (2005-2013). 110 Kardinäle, also mehr als 70 Prozent der Purpurträger, die derzeit das Recht zur Papstwahl haben, hat Papst Franziskus in seinem 2013 begonnenen Pontifikat in das Kollegium aufgenommen.
Der Vatikan hatte Mittwochmittag mitgeteilt, dass Papst Franziskus den altersbedingten Rücktritt von Kardinal Schönborn als Erzbischof von Wien angenommen hat. Schönborn war zuletzt der weltweit dienstälteste Kardinal, der noch eine Diözese leitet.
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