Gruppe der Begünstigten soll auf arbeitslose Menschen, Working Poor und Niedrigeinkommensbezieher ausgedehnt werden
Wien, 03.12.2025 (KAP) Die Armutskonferenz begrüßt die geplante Einführung eines verbilligten Preises bei Energiekosten für unterstützungsbedürftige Haushalte, doch der sogenannte "Sozialtarif" müsse für "alle Menschen mit kleinstem Einkommen" gelten, so die Forderung am Mittwoch. Die Regierung hat Ende November einen Entwurf des "Günstiger-Strom-Gesetzes" im Nationalrat eingebracht. Der darin enthaltene Sozialtarif - ein gestützter Strompreis in Höhe des unteren Referenzwerts von 6 Cent pro Kilowattstunde bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh - ist für Haushalte, die vom ORF-Beitrag befreit sind, vorgesehen. "Wir haben knapp 500.000 energiearme Haushalte in Österreich, das unvollständige Gesetz jetzt zielt auf die Entlastung von 250.000 Haushalten", übt die Armutskonferenz Kritik.
Die Gruppe der Sozialtarif-Begünstigten müsse weiter ausgeweitet werden: auf arbeitslose Menschen, die in Österreich eine der höchsten Armutsgefährdungsraten aufweisen sowie die Gruppe der Working Poor und Niedrigeinkommensbezieher, deren Einkommen ebenfalls unter der Armutsgrenze liege, appelliert die Armutskonferenz an die Regierung, den Sozialtarif zu "vervollständigen".
Damit einkommensschwache Haushalte vor Not und Absturz geschützt werden, könnte die Hilfe über die OBS-Befreiung auch unbürokratisch die Begünstigten aus dem Erneuerbaren Ausbau-Gesetz (EAG) erfassen, die bereits auf der OBS-Webseite (ORF-Beitrags Service GmbH) gelistet wird, schlägt die Armutskonferenz vor. Das wären Haushalte mit Niedrigeinkommen und Working Poor, "jedenfalls Menschen, die jetzt nicht mehr weiter wissen - aber nicht in der Gruppe der Sozialleistungsbezieher erfasst sind".
Rechtliche Absicherung
Zudem brauche es eine rechtliche Absicherung hinsichtlich der Energieversorgung, hieß es seitens des Netzwerks. Ein Minimalkompromiss wäre der Verzicht auf Abschaltungen während der Heizperiode über die Wintermonate. Wien Energie kündigte am Montag an, keine Strom-, Gas- und Fernwärmeabschaltungen nach Zahlungsverzug von 1. Dezember bis 15. Februar 2026 vorzunehmen.
Auch eine Bearbeitungsfrist von einem Monat für die Bearbeitung von Anträgen sowie eine "entsprechende Ressourcenausstattung der OBS GmbH" für die Gewährleistung einer niederschwelligen Erreichbarkeit für Kunden schlägt die Armutskonferenz vor. Das Risiko von Verzögerungen würden sonst allein die Haushalte tragen. Der Sozialtarif müsse bei Zuerkennung auch rückwirkend von der Antragsstellung an wirksam werden.
Der untere Referenzwert von 6 Cent pro Kilowattstunde dürfe nur dann angehoben werden, wenn auch die Energiepreise in der Jahresbetrachtung tatsächlich steigen, hieß es in den Forderungen weiter. Wenn es zu einer Valorisierung komme, sei in jedem Fall auch die Pauschale der Familienmitglieder in gleichem Ausmaß zu valorisieren. Um grundsätzlich die Leistbarkeit von Strom für schutzbedürftige Haushalte zu sichern, schlägt die Armutskonferenz vor, den oberen Referenzwert bei max. 10 Cent pro kWh zu deckeln.
Das Gesetz soll nach Plänen der Regierung noch im Dezember beschlossen werden. Um das Gesetz im Nationalrat verabschieden zu können, braucht es neben den Regierungsparteien von ÖVP, SPÖ und NEOS auch die Stimmen von der FPÖ oder den Grünen für die notwendige Zweidrittelmehrheit im Parlament.