Darunter auch EU-finanzierte Anreize - Für konkrete Abtreibungsgesetze bleiben die einzelnen Mitgliedstaaten zuständig, Kritiker sehen dennoch Signal mit langfristiger Wirkung
Brüssel/Straßburg, 17.12.2025 (KAP/KNA) Das Europäische Parlament hat am Mittwoch eine Resolution unterstützt, die einen europaweit einfacheren und sichereren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen befürwortet. Mit 358 Ja-Stimmen, 202 Gegenstimmen und 79 Enthaltungen folgte eine Mehrheit der Abgeordneten dem Anliegen der europäischen Bürgerinitiative "My Voice, My Choice". Der angenommene Text fordert unter anderem einen EU-finanzierten, freiwilligen Finanzierungsmechanismus, der es teilnehmenden Mitgliedstaaten ermöglichen soll, Frauen im Einklang mit dem jeweiligen nationalen Recht den Zugang zu sicheren Abtreibungen zu gewährleisten.
Zugleich äußert das Parlament Besorgnis über rechtliche und praktische Hürden beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in mehreren EU-Staaten und warnt vor Rückschritten bei Frauenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter in Europa und weltweit. Nach dem Votum liegt der weitere Umgang mit der Initiative nun bei der Europäischen Kommission.
Die Resolution geht auf eine formelle europäische Bürgerinitiative zurück, die mehr als eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten gesammelt hatte. Damit war das Parlament verpflichtet, sich mit dem Anliegen zu befassen. Inhaltlich bewegt sich der Beschluss allerdings in einem sensiblen Spannungsfeld: Die rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs fällt nach den EU-Verträgen nicht in die Zuständigkeit der Union, sondern der einzelnen Mitgliedstaaten. Befürworter argumentieren dennoch, dass die EU im Bereich des Gesundheitsschutzes unterstützend tätig werden könne, etwa durch finanzielle Anreize oder Koordinationsmechanismen.
Die nationalen Regelungen innerhalb der EU sind weiterhin sehr unterschiedlich. In 25 der 27 Mitgliedstaaten sind Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, häufig verbunden mit Beratungspflichten oder Fristenregelungen. Diese Fristen variieren teils erheblich. In Malta und Polen sind Abtreibungen hingegen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn das Leben der Mutter gefährdet ist. Die Resolution ändert an diesen nationalen Rechtslagen nichts, wird von Kritikern jedoch als politisches Signal mit langfristiger Wirkung verstanden.
EU-Bischöfe warnen
Bereits im Vorfeld der Abstimmung hatte die Kommission der katholischen Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) deutliche Vorbehalte geäußert. Die Bischöfe warnten vor einer politischen Normalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und mahnten zur Achtung der nationalen Zuständigkeiten. Abtreibung sei keine gewöhnliche Gesundheitsdienstleistung, sondern ein medizinischer Eingriff mit schwerwiegenden ethischen Implikationen. Nötig sei eine Politik, die Frauen in Konfliktsituationen wirksam unterstütze und zugleich den Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens wahre.
Aus Sicht der COMECE droht durch europäische Initiativen in diesem Bereich eine weitere Polarisierung innerhalb der EU. Entscheidungen von grundlegender ethischer Bedeutung sollten nicht auf supranationaler Ebene vorweggenommen werden, sondern im Rahmen der jeweiligen nationalen Rechts- und Wertordnungen bleiben. Ähnliche Bedenken wurden auch im Zusammenhang mit der parallel diskutierten Überarbeitung der EU-Opferschutzrichtlinie laut, in der Schwangerschaftsabbruch erstmals ausdrücklich erwähnt wird. Kritiker sehen darin einen symbolisch wie rechtlich bedeutsamen Schritt, der die Abgrenzung der EU-Zuständigkeiten weiter verwischen könnte.
EU-Bischofskommission Comece warnt vor Normalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und verweisen auf nationale Zuständigkeiten - EU-Abgeordnete behandeln am Mittwoch Resolution sowie neue EU-Opferschutzrichtlinie