Belgien: Parlamentsbericht zu Missbrauchs-Ermittlungen liegt vor
26.03.202615:30
Belgien/Kirche/Justiz/Parlament/Missbrauch
Ausschuss sollte mögliche Missstände im Verlauf der sogenannten "Operation Kelch", einer spektakulären Polizei-Razzia gegen Belgiens Bischöfe und folgenden Ermittlungen zum Missbrauchsskandal in der Kirche, untersuchen - Hintergrundbericht von Alexander Brüggemann
Brüssel, 26.03.2026 (KAP/KNA) Haben Belgiens Bischöfe die juristischen Ermittlungen um die Missbrauchsskandale in der katholischen Kirche zu beeinflussen versucht? Ja, sagt der parlamentarische Untersuchungsausschuss in Brüssel, der nun nach zwei Jahren seinen 270 Seiten umfassenden Abschlussbericht zur Affäre um die sogenannte "Operation Kelch" vorgelegt hat. Allerdings ist nicht klar, ob das tatsächlich gelungen ist. Das lasse sich weder beweisen noch ausschließen, so die Parlamentarier.
Über Jahre hatten die Justizbehörden untersucht, ob eine Grundlage besteht, ein Gerichtsverfahren gegen katholische Geistliche aufgrund von Missbrauchsvorwürfen einzuleiten. Im Februar 2025 dann entschied die Brüsseler Ratskammer, dass es keinen Prozess geben wird. Im Rahmen der sogenannten "Operation Kelch" war seit 2010 gegen 68 Geistliche ermittelt worden, darunter den 2024 aus dem Klerikerstand entlassenen früheren Bischof von Brügge, Roger Vangheluwe (89). Sie sollen in der Vergangenheit teils über Jahre Minderjährige missbraucht haben.
Mobiltelefone und Rechner konfisziert
Im Sommer 2010 führte eine Spezialeinheit der Polizei auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft eine Razzia am Amtssitz des belgischen Primas und in den Räumen der kirchlichen Untersuchungskommission in Löwen durch. Die in Mechelen versammelten Bischöfe wurden stundenlang festgehalten, ihre Mobiltelefone konfisziert, Gräber in der dortigen Kathedrale auf der Suche nach "belastendem Material" aufgebohrt.
Viele Dokumente und Datenträger wurden damals beschlagnahmt, darunter der Privatrechner von Kardinal Godfried Danneels. Der wurde über mehrere Stunden von der Polizei als Zeuge vernommen. Ein Berufungsgericht erklärte die behördliche Razzia später für teilweise widerrechtlich.
Über 15 Jahre wurden danach Akten gewälzt, Dokumente gelesen und nach Spuren gesucht. Der Abschluss der Ermittlungen 2025 wurde schließlich damit begründet, dass 37 der Verdächtigten schon gestorben seien; 4 seien bereits verurteilt. Bei den 27 übrigen seien die Straftaten verjährt, weil sie zu lange zurücklägen. Die mutmaßlichen Täter könnten also nicht mehr vor Gericht gestellt werden.
"Voll kooperiert"
Der Anwalt der Erzdiözese Mechelen-Brüssel, Fernand Keuleneer, sprach damals von einer ausgewogenen und gut begründeten Entscheidung. Die Bischofskonferenz betonte, man habe voll und ganz mit den Behörden kooperiert, "ohne Fakten zu verbergen".
Aber: Der parlamentarische Untersuchungsausschuss spricht nun von versuchter Einflussnahme der Kirche - ohne ihr freilich eine rechtswidrige Einmischung vorzuwerfen. "Es ist weder möglich zu beweisen noch auszuschließen, dass diese Versuche Auswirkungen auf die gerichtlichen Entscheidungen hatten", heißt es in ihrem Bericht.
Konkreter verweist der Ausschuss auf einen als aggressiv bezeichneten Telefonanruf von Rechtsanwalt Keuleneer beim damaligen Untersuchungsrichter; zudem auf eine "Kursänderung" der Generalstaatsanwaltschaft nach einem Treffen zwischen Keuleneer und deren Richtern; oder auch die Tatsache, dass Keuleneer "bei seiner Anhörung ausdrücklich einräumte, dass er durch das Vorbringen seiner Argumente Einfluss genommen habe und dass dies selbstverständlich Teil seines Auftrags gewesen sei".
"In einem Rechtsstaat normal"
Die Bischofskonferenz weist allerdings eine versuchte Einflussnahme zurück. "Die Kirche hat lediglich versucht, sich durch ihre Anwälte zu verteidigen, was in einem Rechtsstaat normal ist", heißt es in ihrer Antwort auf den Bericht. Es sei bedauerlich, dass dies als "Einflussversuch" ausgelegt wird. Die Justizbehörden hätten bereits mehrfach bestätigt, dass die Kirche voll kooperiert habe. Zudem komme der Untersuchungsausschuss in seinem Abschlussbericht selbst zu dem Schluss, dass es keine Beweise für eine unzulässige Einmischung gibt."
Die belgischen Bischöfe haben in den vergangenen Jahren diverse konkrete Maßnahmen ergriffen, um Missbrauchsbetroffene zu unterstützen und eine Null-Toleranz-Politik zum Standard in der Kirche zu machen. Finanzielle Entschädigungen für verjährte Taten über die Stiftung "Dignity" belaufen sich auf bislang rund neun Millionen Euro.
Eineinhalb Jahre lang hatte der parteiübergreifende Untersuchungsausschuss Mitglieder des Obersten Justizrates, Richter, Rechtsanwälte, Angehörige der Polizeibehörden sowie damals amtierende Politiker angehört. Ziel war, mögliche Missstände im Verlauf der "Operation Kelch" zu untersuchen.
Um künftig einen Verdacht auf Einmischung und das Festfahren in "Mammut-Akten" zu vermeiden, formuliert der Ausschuss 41 Empfehlungen. Sie betreffen etwa die Anklageerhebung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Der Bericht fordert zudem, jeden Kontakt zwischen einem Minister und der Staatsanwaltschaft zu dokumentieren. Die Umsetzung obliegt den örtlichen Behörden.