Neues Missbrauchs-Entschädigungssystem in Spanien - Hunderte Anträge
02.05.202614:54
Spanien/Kirche/Missbrauch/Religion
Neues System mit staatlichem Ombudsmann
Madrid, 02.05.2026 (KAP/KNA) Ein in Spanien eingeführtes staatliches Entschädigungssystem für Fälle sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Umfeld hat schon in den ersten Wochen 300 Anträge verzeichnet. Das sind fast doppelt so viele wie im Ende 2024 geschaffenen Wiedergutmachungssystem der katholischen Kirche. Beobachter werten dies als Beleg für fehlendes Vertrauen in die zuständigen kirchlichen Stellen.
Nach jahrelangen Verhandlungen hatten sich Kirche und Regierung in Spanien auf das neue System geeinigt, das für Missbrauchsfälle vorgesehen ist, die juristisch verjährt sind oder in denen der Täter inzwischen gestorben ist.
Betroffene können sich jetzt an die Stelle eines staatlichen Ombudsmanns wenden, der gegebenenfalls einen Entschädigungsvorschlag erarbeitet. Stimmen sowohl Opfer als auch die betroffene kirchliche Institution zu, wird der Vorschlag entsprechend umgesetzt.
Bei Widerspruch wird der Fall an eine spezielle Kommission verwiesen, in der auch Opferverbände vertreten sind. Kann so ebenfalls keine Einigung erzielt werden, trifft der Ombudsmann die endgültige Entscheidung. Die Kirche hat sich verpflichtet, dessen Beschluss zu respektieren.