150 christlich geprägte Träger warnen vor Konflikten im Pflegealltag, pochen auf Ausnahmeregelung und werben für mehr Palliativversorgung
Paris, 31.07.2026 (KAP) In Frankreich wächst nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes zur Sterbehilfe der Widerstand gegen eine Verpflichtung von Gesundheitseinrichtungen, lebensbeendende Maßnahmen zu ermöglichen. 150 Leiter christlich geprägter Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Sozialdienste haben in einem gemeinsamen Appell einen institutionellen Gewissensschutz gefordert.
Unter dem Titel "Unser Gewissen ist in Bedrängnis" veröffentlichten die Unterzeichner in der Zeitung "La Croix" (Freitag) ihren Aufruf. Ihre zentrale Botschaft lautet: "Lasst uns Leiden lindern, ohne beim Sterben zu helfen." Die Aufgabe von Gesundheitseinrichtungen bestehe nicht darin, den Tod aktiv herbeizuführen, sondern Menschen in ihrer letzten Lebensphase beizustehen, Schmerzen zu lindern und die Würde jedes Patienten zu schützen.
Jean-René Barthélemy, Präsident des Nationalen Verbands christlich geprägter Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (FNISASIC), kündigte an, nun eine rechtliche Anerkennung für Einrichtungen anzustreben, deren ethisches Selbstverständnis eine Beteiligung an Sterbehilfe ausschließt. Er fordert vom französischen Verfassungsrat die Anerkennung einer "institutionellen Gewissensklausel". Einrichtungen, deren Auftrag mit der aktiven Herbeiführung des Todes unvereinbar sei, sollten demnach weder selbst lebensbeendende Maßnahmen durchführen noch verpflichtet werden, diese zu organisieren.
Der Schritt markiere eine neue Phase nach zwei Jahren parlamentarischer Debatten, in denen die Unterzeichner versucht hätten, Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen oder die Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern, erklärte Barthélemy.
"Keine katholische Angelegenheit"
Der Widerstand sei dabei nicht ausschließlich religiös begründet, betonte der Verbandspräsident. "Das ist keine katholische Angelegenheit", sagte er. Auch viele Beschäftigte im Gesundheitswesen ohne religiösen Hintergrund stellten Fragen nach den Auswirkungen der neuen Regelungen auf ihren Berufsalltag. Die öffentliche Debatte sei zudem aus seiner Sicht nicht ausreichend ausgewogen geführt worden. Kritische Stimmen zu Euthanasie und assistiertem Suizid seien nur begrenzt wahrgenommen worden, während Umfragen mitunter ein vereinfachtes Bild einer breiten gesellschaftlichen Zustimmung vermittelt hätten.
Besonders problematisch sehen die Leiter der Einrichtungen mögliche Spannungen innerhalb von Behandlungsteams. Wenn einige Mitarbeiter bereit seien, lebensbeendende Maßnahmen vorzunehmen, andere dies aber aus Gewissensgründen ablehnten, könne dies die Zusammenarbeit erschweren. "Können Sie sich ein Pflegeteam vorstellen, in dem einige bereit wären, lebensbeendende Maßnahmen an einem Patienten vorzunehmen, während andere dies verweigern?", fragte Barthélemy. Auch für Einrichtungsleitungen könnten Konflikte entstehen, etwa wenn Angehörige unterschiedliche Auffassungen über den mutmaßlichen Willen eines schwerkranken Patienten vertreten.
Begleitung Sterbender
Die Unterzeichner betonen jedoch, dass ihre Ablehnung der Sterbehilfe keine Ablehnung der Begleitung sterbender Menschen bedeute. Im Gegenteil: Sie sprechen sich für eine umfassende Palliativversorgung, wirksame Schmerztherapie und eine kontinuierliche Betreuung bis zum natürlichen Tod aus.
"Wir möchten die Menschen bis zuletzt begleiten", erklärte Barthélemy. Dazu gehöre ein ganzheitliches Konzept aus medizinischer Versorgung, Linderung von Schmerzen, menschlicher Nähe und Unterstützung in der vertrauten Umgebung. Die Debatte um das neue Gesetz dürfe deshalb nicht nur die Frage nach der Möglichkeit eines selbstbestimmten Todes behandeln, sondern müsse auch die Bedingungen eines würdevollen Lebensendes in den Mittelpunkt stellen.