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"Religionsunabhängige Schulaufsicht": Minister Wiederkehr skeptisch

27.09.2026 14:28
Österreich/Kirche/Religionsunterricht/Politik/Bildung/Bauer/Wiederkehr
Bildungsminister reagierte in ORF-Pressestunde auf Bauer-Vorschlag für stärkere staatliche Aufsicht bei Religionsunterricht: Umsetzung "verfassungsrechtlich nicht trivial" - Rund 20 Anzeigen wegen Kopftuchverbot
Wien, 27.09.2026 (KAP) Skeptisch zeigte sich Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) angesichts des Vorstoßes von Integrationsministerin Claudia Bauer (VP) zur Einrichtung einer "religionsunabhängigen Schulaufsicht" zur Kontrolle der Inhalte und Durchführung des Religionsunterrichts. Er sei zwar prinzipiell gesprächsbereit, verwies in der ORF-Pressestunde am Sonntag allerdings auf völker- und verfassungsrechtliche Beschränkungen in dem Bereich. Eine entsprechende rechtliche Umsetzung einer solchen Behörde sei "verfassungsrechtlich nicht trivial", so Wiederkehr. Außerdem seien Religionslehrende auch jetzt schon an Werte und Gesetze gebunden. Bauer hatte Handlungsbedarf insbesondere im Blick auf den islamischen Religionsunterricht gesehen. Der Staat sei hier "auf einem Auge blind".

Für den Religionsunterricht gilt derzeit eine gemischte Zuständigkeit zwischen den Kirchen bzw. Religionsgesellschaften einerseits und dem Staat andererseits. Für den Inhalt sowie die Besorgung des Religionsunterrichts ist die jeweilige Kirche bzw. Religionsgesellschaft zuständig. Die Fachaufsicht ganz beim Staat anzusiedeln, sei "verfassungsrechtlich auch gar nicht trivial". Wiederkehr verwies zudem auf diesbezügliche völkerrechtliche Vereinbarungen mit dem Vatikan. Es brauche jetzt Gespräche darüber, wie die Fachaufsicht besser vom Staat begleitet werden kann.

Rund 20 Anzeigen wegen Kopftuchverbot

Durch das seit diesem Schuljahr geltenden Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren sei es stand jetzt zu österreichweit rund zwanzig Anzeigen gekommen - also in Fälle, in denen die betroffenen Mädchen auch nach mehreren Gesprächen mit den Eltern durch Direktion und Bildungsbehörde weiterhin ein Kopftuch in der Schule trugen. Diese Fälle seien von den Schulen an die Verwaltungsbehörden weitergeleitet worden und würden dort "abgearbeitet und dann mögliche Strafen ausgegeben".
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