Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag für eine liberalere Abtreibungsregelung sorgt für Debatten
Freiburg, 21.11.2024 (KAP/KNA) Der Moraltheologe Franz-Josef Bormann hat davor gewarnt, übereilt über den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für eine liberalere Abtreibungsregelung im Deutschen Bundestag abzustimmen. Es sei besorgniserregend, dass die an den Grundfesten der Verfassung rüttelnde Regelung in größter Hektik durch das Parlament "gepeitscht" werden solle, schreibt Bormann in einem Beitrag der Zeitschrift "Communio" (online, Donnerstag).
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.
Am vergangenen Donnerstag hatte eine Gruppe aus Abgeordneten vor allem von SPD und Grünen einen Gesetzentwurf und einen Antrag vorgelegt, um noch vor den Neuwahlen im Februar eine Änderung der Abtreibungsregeln zu erreichen. Auch aus den Reihen der Linken-Gruppe gibt es Unterstützer. Kern des Vorstoßes ist, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Stattdessen sollen Abbrüche bis zur zwölften Woche, nach einer Vergewaltigung sowie aus medizinischen Gründen künftig "rechtmäßig und straffrei" sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden.
Bormann kritisierte einen "offenkundig ideologischen Charakter" bei dem verwendeten Begriff der Selbstbestimmung der ungewollt schwangeren Frau. Statt deren konkrete Lebenssituation und die ihres Partners zu verbessern, sei von den Befürwortern einer liberaleren Regelung eine einseitige Interessenpolitik betrieben worden. Er verwies dabei auch auf die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Prüfung einer liberaleren Regelung. Diese hatte im April ihre Empfehlungen vorgelegt, auf die sich der Gesetzentwurf nun in weiten Teilen stützt.
Bormann bezeichnete die Kommission als ein einseitig zusammengesetztes und politisch willfähriges Gremium. Es habe auf "Grundlage eines humanwissenschaftlich und philosophisch hochgradig umstrittenen Gradualismus" eine Position befördert, die die weibliche Selbstbestimmung zulasten des Schutzes für das ungeborene Leben einseitig fördere. Dabei sei dieses Verhältnis durch die derzeit geltende Regelung sorgsam austariert. In den Empfehlungen der Kommission wird von einem abgestuften Schutzkonzept für den Fötus ausgegangen.