Am 19. März waren die rund 4,6 Millionen Katholiken österreichweit aufgerufen, ihre Vertreter in den etwa 3.000 Pfarren zu wählen. Die Wahl stand unter dem Motto "Ich bin da.für".
Am 19. März waren die rund 4,6 Millionen Katholiken österreichweit aufgerufen, ihre Vertreter in den etwa 3.000 Pfarren zu wählen. Die Wahl stand unter dem Motto "Ich bin da.für".
Österreich Katholiken habe ihre Pfarrgemeinderäte neu gewählt: An die 28.000 Mandate in 3.000 Pfarren wurden bei den Wahlen am 19. März vergeben. Ein endgültiges Wahlergebnis ist erst eine Woche später zu erwarten. Erste Zwischenergebnisse bei rund drei Viertel der ausgezählten Gemeinden weisen aber darauf hin, dass der Anteil der Frauen in den Pfarrgremien erneut gestiegen ist. Im Österreich-Durchschnitt sind künftig sechs von zehn Pfarrgemeinderats-Mitgliedern weiblich.
Regional sehr unterschiedlich ausgefallen ist die Wahlbeteiligung: Je nach Diözese haben nach bisher vorliegenden Angaben zwischen knapp 10 bis 31 Prozent der insgesamt 4,6 Millionen wahlberechtigten Katholiken ihre Stimme abgegeben. Die österreichweite Gesamtbeteiligung werde damit nur unwesentlich unter der Marke von 2012 bleiben, so Johannes Pesl, Pfarrgemeinderats-Referent der Erzdiözese Wien, auf Grundlage der ersten Ergebnisse. Vor fünf Jahren hatten sich 19 Prozent, also rund jeder fünfte wahlberechtigte Katholik, beteiligt.
Die Pfarrgemeinderäte werden in der Katholischen Kirche alle fünf Jahre gewählt. 4,57 Millionen Katholiken in ganz Österreich waren bei der jüngsten Wahl stimmberechtigt und wählten in 3.000 Pfarren ihre rund 30.000 Vertreter auf Pfarrgemeinde-Ebene. Die diesjährige Wahl stand unter dem Motto "Ich bin da.für".
Die Pfarrgemeinderäte in der heutigen Form wurden nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil eingeführt, um der Mitverantwortung der Laien in der Kirche Ausdruck zu geben. Die ersten Pfarrgemeinderäte wählten die Katholiken 1969 in der Erzdiözese Salzburg und in der Diözese Graz-Seckau. Insgesamt gehören den Pfarrgemeinderäten österreichweit rund 45.000 Personen an. Neben den gewählten Mitgliedern setzen sich die Räte auch aus amtlichen, entsandten und berufenen Mitgliedern zusammen. Rund zwei Drittel der Mitglieder werden aber durch die Wahl ermittelt.
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